AG00180

Statuten

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Statuten des Verkehrsvereins Eglisau (VVE)

Fortsetzung 2/2

Art. 6 Vorstand

6.1
Der Vorstand besteht aus 6 von der Generalversammlung gewählten Mitgliedern und dem gleichberechtigten Delegierten des Gemeinderates von Eglisau.
6.2
Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Wiederwahl gestattet.
6.3
Der Präsident wird durch die Generalversammlung gewählt, im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.
     a) Präsident
     b) Vizepräsident
     c) Aktuar
     d) Kassier
     e) Leitung der Geschäftsstelle
     f)  Beisitzer

6.4
Der Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins. Er besorgt die laufenden Vereinsgeschäfte und überwacht die richtige Ausführung der Statuten und Vereinsbeschlüsse. Er verwaltet das Vereinsvermögen und verfügt über die genehmigten finanziellen Mittel des Vereins.
6.5
Der Präsident oder bei dessen Verhinderung der Vizepräsident einerseits, und der Aktuar oder der Kassier anderseits, führen zusammen die rechtsverbindliche Unterschrift. lm Ressort Finanzen führt der Kassier, in dessen Verhinderungsfall ebenfalls der Präsident und der Aktuar, Einzelunterschrift.

Art. 7 Revisoren


7.1
Die 2 von der Generalversammlung auf eine zweijährige Amtsdauer gewählten Rechnungs- revisoren prüfen das Rechnungswesen des Vereins, den Bestand der Kasse und unterbreiten der ordentlichen Generalversammlung Bericht und Antrag.

Art. 8 Finanzen

8.1
Die Einnahmen des Vereins sind:
     a) Ordentliche Jahresbeiträge der Mitglieder
     b) Jahresbeiträge der Touristikmitglieder
     c) Sonderbeitrag der Gemeinde Eglisau an das Touristikbüro
     d) Freiwillige Zuwendungen der Gemeinde, Korporationen und Privaten
     e) Einnahmen aus Drucksachenverkäufen u. Veranstaltungen
8.2
Die ordentlichen Jahresbeiträge werden von der Generalversammlung festgesetzt.  
8.3
Die Jahresbeiträge der Touristikmitglieder werden vom Vorstand festgesetzt.
Massgebend sind die tatsächlichen Aufwendungen zugunsten dieser Mitgliederkategorie.
Die Leistungen des Vereins für die Touristikbranche sind im Anhang 1 aufgeführt.
8.4
Die Bedingungen für den Sonderbeitrag der Gemeinde Eglisau an das Touristikbüro sind im Protokoll des Gemeinderates Eglisau vom 5. März 1990 geregelt.
8.5
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Persönliche Haftung seitens der Mitglieder ist ausgeschlossen.  

Art. 9 Auflösung des Vereins

9.1
Zur Auf lösung des Vereins bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln aller Mitglieder.
9.2
lm Falle der Auflösung des Vereins wird das vorhandene Vereinsvermögen der politischen Gemeinde Eglisau übergeben.
9.3
lm Falle einer Neugründung eines Vereins zum gleichen Zweck wird die Gemeinde das Vermögen zinslos zur Verfügung stellen. Nach 10 Jahren kann ein allfälliges Vermögen ausschliesslich im Sinne von Art. 2 der Statuten des VVE von der Gemeinde verwendet werden.

Art. 10 Statuten

10.1
Für Statutenänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit der an der Generalversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich.
10.2
Die vorliegenden Statuten ersetzen diejenigen vom 10. Mai 1951 und treten mit der Annahme durch die Generalversammlung in Kraft. Sie sind anlässlich der Generalversammlung vom 12. April 1996 angenommen worden.

        Der Präsident               Die Aktuarin             
        Werner Gantner              Susi Kobi

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Anhang 1

Leistungen für die Touristikbranche

1. Grundsatz

Die finanziellen Aufwendungen für die Leistungen zu Gunsten der Touristikbranche müssen grundsätzlich durch die Beiträge der Touristikmitglieder einerseits und den Sonderbeitrag der politischen Gemeinde Eglisau andererseits gedeckt sein.

2. Touristikmitgliederkategorien und die Leistungen des VVE

2.1 Kategorie 1
  • zwei Zeilen Eintrag auf dem lnformationsblatt.
  • bei Anfragen weiterleiten von lnformationen über das Unternehmen des Mitgliedes, gemäss eigenen Wünschen.
  • Werbeschriften werden auf Wunsch im Verkehrsbüro aufgelegt oder angeschlagen und auf Anfrage zusammen mit dem Eglisauer Prospekt versandt. Möglichkeit für zeitlich und flächenmässig beschränkte Werbung im Schaukasten.

2.2 Kalegorie 2
  • eine Zeile Eintrag auf dem lnformationsblatt (Name, Adresse und Telefon). 
  • keine weiteren Leistungen.

2.3 Kategorie 3
  • der Name des Unternehmens wird auf dem lnformationsblatt aufgefgeührt.
  • keine weiteren Leistungen.
 
3. Kostenregelung

    Mit den Einnahmen aus den Jahresbeiträgen der Touristikmitglieder und dem Sonderbeitrag der
    Gemeinde Eglisau unterhält der VVE ein Verkehrsbüro. Folgende Kosten werden dem Konto
    "Verkehrsbüro" belastet:
            a) Mietkosten, Entschädigungen
            b) Porto, Telefon, Druck- und Vervielfältigungskosten
            c) Werbung

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